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Aktuelles zum Berufsrecht - Aufruf der OPK
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 01.07.2010 wird der Beitritt der OPK zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer NRW (PTV) vollzogen. Für die Mitglieder der OPK zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der „Regelungen über dieZugehörigkeit der Mitglieder der OPK zum PTV“ besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich in aller Ruhe für oder gegen das Versorgungswerk zu entscheiden.
Die Frist für die Ausübung der Wahlmöglichkeiten für Gründungsmitglieder beträgt 6 Monate und endet demgemäß zum 31.12. 2010. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Versorgungswerk.
Interessenvertretung der OPK in den Gremien des PTV: Um die Interessen der OPK in den Gremien des PTV wahren zu können, müssen Vertreter der OPK für eine Dauer von grundsätzlich 5 Jahren in die Vertreterversammlung gewählt werden. Von der OPK sind 5 Sitze zzgl. 5 Stellvertreter zu besetzen. Alle Mitglieder sowie Ersatzmitglieder der Gremien müssen Mitglied im Versorgungswerk sein und bleiben bis zur Konstituierung der jeweils neu gewählten Vertreterversammlung im Amt. Die Vertreterversammlung hat u.a. die Aufgabe, über die Änderung der Satzung des PTV zu beschließen oder die Beiträge und die Bemessung der Leistung festzusetzen.
Falls Sie Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit haben (ca. 2 Sitzungen pro Jahr) und dem PTV zum 01.07. 2010 beitreten werden, melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle der OPK unter 0341-4 62 43 20 oder unter info@opk-info.de.
Ihr Vorstand der OPK
