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1. Weiterbildung für Ärzte
Voraussetzung für die Weiterbildung von Ärzten ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Medizin. Die Weiterbildungszeit beträgt in der Regel 5 Jahre.
Rechtliche Grundlage ist geltende Weiterbildungsordnung der LÄK Thüringen.
(insbesondere S. 151 - 153 für A1 und A2)
Der Antrag auf Zulassung zur Weiterbildung ist an den Leiter des Ausbildungsausschusses,
Herrn Dr. F. Höhne zu stellen. Die Bewerber erhalten von Herrn Dr. Höhne auf Anforderung weitere Informations- und Formblätter zum Antrag auf Zulassung zur Weiterbildung sowie die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Institutes.
Außerdem sind für den Ausbildungsgang A1 2 Eignungsgespräche mit 2 Lehranalytikern des Instituts notwendig. Die bestätigten Kandidaten schließen einen Weiterbildungsvertrag mit dem Institut für Psychotherapie und Angewandte Psychoanalyse e.V. Jena ab. Weitere Einzelheiten sind der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Institutes zu entnehmen. Alle Kandidaten sind gleichzeitig außerordentliche Mitglieder des Instituts.
Weitere Informationen können über die ärztlichen Kolleginnen
Frau Dr. Gerlinde SchulzAn der Lehne 19, 99425 Weimar
Tel. 03643/90 31 04
Fax: 03643/90 31 06
email: gerlindeschulz[at]hotmail.de
und
Frau Dr. Margit VennerKernbergstraße 42, 07749 Jena
Tel. 03641/396269
erfragt werden.
Für die Ärzte werden 5 Weiterbildungen angeboten:
