A4 - Anteil zur Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

In der Weiterbildungsordnung der LÄK Thüringen sind die Inhalte der Weiterbildung festgelegt und in den Richtlinien veröffentlicht. Zu Ihrer Kenntnis werden sie hier nochmals aufgeführt (klein gedruckt) und jeweils dargelegt, welche Inhalte Sie an unserem Institut erwerben können:

Theorie

  • theoretische Grundlagen der Psychotherapie, insbesondere allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie, Lernpsychologie und Tiefenpsychologie, Dynamik der Gruppe und Familie, Psychosomatik, entwicklungsgeschichtliche, lerngeschichtliche und psychodynamische Aspekte von Persönlichkeitsstörungen, Psychosen, Süchten und Alterserkrankungen, dazu gehören die Teilnahme an Seminaren, Kursen oder Praktika über 100 Stunden

Die Theoriebausteine sind im Curriculum enthalten und können dort in Anspruch genommen werden. Dies schließt jedoch die Verpflichtung zum Selbststudium ein.

Diagnostik

  • Theorie und Technik der Anamnese- und Befunderhebung unter Einbeziehung biologisch-somatischer, psychopathologischer, psychologischer, psychodynamischer und sozialer Gesichtspunkte, dazu gehören 60 selbstständig durchgeführte, supervidierte und dokumentierte Erstuntersuchungen

Die Ausbildungsteilnehmer können am Erstinterview-Seminar des Institutes teilnehmen oder Einzelsupervisionen bei anerkannten Supervisoren in Anspruch nehmen.

Therapie

  • Behandlung psychischer Krankheiten und Störungen mit der Definition von Behandlungszielen, der Festlegung eines Therapieplanes, der Indikationsstellung für verschiedene Therapieverfahren einschließlich Anwendungstechnik und Erfolgskontrolle, dazu gehören insbesondere somato-, sozio- und psychotherapeutische Verfahren sowie die selbstständige Durchführung, Befundung und Dokumentation 40 abgeschlossener Therapien einschließlich psycho- und familientherapeutischer Elemente unter kontinuierlicher Supervision, davon jeweils 3 Therapien aus

    • dem Bereich der Persönlichkeitsstörungen
    • dem Bereich der neurotischen Störungen
    • dem Bereich der schizophrenen Psychosen
    • dem Bereich der affektiven Psychosen
    • dem Bereich der organisch-psychischen Störungen
    • dem Bereich der Suchterkrankungen
  • therapeutische Anwendung der Grundorientierungen, Tiefenpsychologie oder Verhaltens- und kognitiver Therapie (Einzel-, Paar-, Gruppen- und Familientherapie), mit dem Schwerpunkt auf einem der beiden Hauptverfahren, dazu gehören im Erstverfahren insgesamt 120 Stunden dokumentierter und abgeschlossener tiefenpsychologischer und kognitiv-verhaltenstherapeutischer einzel- und Gruppenbehandlung psychiatrischer Krankheiten unter kontinuierlicher Supervision. Bei tiefenpsychologischem Schwerpunkt müssen zwei Fälle mit 20 Stunden und ein Fall mit 40 Stunden, bei kognitiv-verhaltenstherapeutischem Schwerpunkt müssen 4 Fälle mit 10 Stunden und ein Fall mit 40 Stunden nachgewiesen werden. Mindestens eine Therapie muss ambulant erfolgen,
  • praktische Anwendung eines weiteren Psychotherapieverfahrens, dazu gehören eine erfahrungsgeleitete Weiterbildung durch Teilnahme an einem Fallseminar von 50 Doppelstunden oder durch Co-Therapie in Einzel- oder Gruppentherapie in 80 Stunden im Zweitverfahren. Das Zweitverfahren sollte das andere Hauptverfahren sein oder ein anderes wissenschaftlich anerkanntes Verfahren,

  • praktische Anwendung von Entspannungsverfahren, dazu gehört die Teilnahme an zwei Kursen in einem erprobten Entspannungsverfahren, z. B. autogenes Training oder progressive Muskelrelaxation von je 8 Doppelstunden,

  • Krisenintervention, supportive Verfahren und Beratung, dazu gehört die Teilnahme an einem 20-stündigen Seminar,

  • psychiatrisch-psychotherapeutische Konsil- und Liaisonarbeit, dazu gehört die Teilnahme an einem 10-stündigen Seminar.

Am Institut wird Folgendes angeboten:

  • Patienten für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapien können über die Supervisoren vermittelt und über die Institutsambulanz, Frau Dr. Margit Venner, abgerechnet werden.
  • Es besteht die Möglichkeit der Teilnahme am technisch-kasuistischen Seminar (TKS) für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Am Institut werden die theoretischen Kenntnisse durch das Curriculum, welches von der LÄK und vom Ministerium für Gesundheit und Soziales anerkannt wurde, angeboten. Dies schließt die Verpflichtung zum Selbststudium nicht aus.

Selbsterfahrung

  • Balint-Gruppenarbeit, dazu gehört die Teilnahme an einer kontinuierlichen Balintgruppe oder einer kognitiv-verhaltenstherapeutischen Gruppe mit interaktionsbezogener Fallarbeit über 35 Doppelstunden
  • Selbsterfahrung in der Tiefenpsychologie oder Verhaltens- und kognitiven Therapie, dazu gehören 75 Doppelstunden in einer Selbsterfahrungsgruppe oder 150 Stunden Einzelselbsterfahrung

Balintarbeit und tiefenpsychologisch fundierte Einzelselbsterfahrung kann über die anerkannten Balintgruppenleiter und Selbsterfahrungsleiter des Instituts absolviert werden. Die Gruppenselbsterfahrung ist u. a. über den Ausbildungsleiter des Instituts, Herrn Dr. Frank Höhne, zu organisieren.

Prüfungen

Die Prüfung wird durch die Landesärztekammer Thüringen abgenommen.

Beginn des Theorie-Curriculums

Teilnehmer der Weiterbildung können jederzeit in die curriculäre Weiterbildung einsteigen. Die Weiterbildungen finden in der Regel in den Räumen der Landesärztekammer Jena-Maua statt. Die fehlenden Anfangseinheiten behindern nicht das Verständnis der folgenden Einheiten. Die fehlenden Einheiten können am Schluss (mit Beginn des neuen Zyklus) nachgeholt werden.