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2. Ausbildungsgänge für Diplom-Psychologen zum Psychologischen Psychotherapeuten
Voraussetzung für die Ausbildung von Psychologen ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie. Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel 5 Jahre.
Die Prüfung und Bestätigiung der Zulassungsvoraussetzung wird im Einzelfall auf Antrag vom Landesverwaltungsamt Thüringen durchgeführt.
Rechtliche Grundlage für Ausbildungsgänge ist das PsychThG und die PsychTh-APrV und die PTR.
Der Antrag auf Zulassung zur Ausbildung ist an den Leiter des Ausbildungsausschusses, Herrn Dr. F. Höhne, zu stellen. Die Bewerber erhalten von Herrn Dr. Höhne auf Anforderung weitere Informations- und Formblätter zum Antrag auf Zulassung zur Ausbildung sowie die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Institutes. Alle Kandidaten sind gleichzeitig außerordentliche Mitgliedes des Instituts.
Die Zugangsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium der Psychologie (Diplom). Ausnahmeregelungen müssen mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt (Referat 560, Weimarplatz 4, 99423 Weimar) vor Aufnahme der Ausbildung abgeklärt werden. Die Zulassungsvoraussetzungen sind ggf. im Einzelfall zu prüfen, weitere Zulassungsvoraussetzungen sind für alle Ausbildungskandidaten 2 Eignungsinterviews am Institut. Eine kassenfinanzierte Psychotherapie des Kandidaten muss abgeschlossen sein und wird nicht als Ausbildungseinheit angerechnet.
Das Institut bietet 4 vollständige Ausbildungswege an:
