P1 - Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten Vertiefung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie

Zulassungsverfahren

Die Zugangsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie.

Informationen können über

Frau Dipl.-Psych. S. Illek-Barkowski
Eichhörnchenweg 16
07749 Jena
Tel. 03641/824461

erfragt werden.

Die Bewerbungen erfolgen formlos dann an den Leiter des Ausbildungsausschusses, Herrn Dr. Höhne. Nach Eingang der Bewerbungsgebühr wird dem Bewerber eine Liste der Lehranalytiker zur Auswahl der zwei obligatorischen Zulassungsinterviews zugeschickt. Seine Auswahl teilt er dem Institut auf dem ebenfalls zugeschickten Bogen mit. Nach Beratung im Ausbildungsaus-schuss erhält der Bewerber einen Ausbildungsvertrag als Kandidat bzw. außeror-dentliches Mitglied des Instituts.

Eine kassenfinanzierte Psychotherapie des Kandidaten bzw. außerordentlichen Mitgliedes muss abgeschlossen sein und wird nicht als Ausbildungseinheit angerechnet.

Ausbildungsdauer: 5 Jahre

Die Ausbildung gliedert sich in die Bestandteile Selbsterfahrung, klinische Tätigkeit, Theorie und die supervidierte Patientenbehandlung.

Dyadische Selbsterfahrung 

Diese ist integrierter Bestandteil der Ausbildung, erstreckt sich möglichst über den gesamten Ausbildungsverlauf und dauert mind. 150 Stunden.

Die Einzelselbsterfahrung kann über die anerkannten Lehrtherapeuten des Instituts absolviert werden und ist mit diesen zu vereinbaren.

Praktische Tätigkeit

Die praktische Tätigkeit umfasst 1800 Stunden an Einrichtungen, die den Vorschriften des Psychotherapeutengesetzes entsprechen und durch Kooperationsverträge mit der Ausbildungsstätte verbunden sind. Davon müssen mindestens 1200 Stunden an einer psychiatrisch klinischen Einrichtung und mindestens 600 Stunden an einer psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgungseinrichtung, in der Praxis eines Arztes mit Weiterbildung in Psychotherapie oder eines Psychologischen Psychotherapeuten erbracht werden.

Für die klinisch-praktische Tätigkeit stehen Psychotherapie-Einrichtungen mit Weiter-bildungsermächtigung zur Verfügung, die über die LÄK Thüringen erfragt werden können und über die Ausbilder des Instituts ggf. vermittelt werden. (s. S. 11 Ausbildungseinrichtungen und Ausbilder)

Theoretische Ausbildung

Die Theorie-Ausbildung umfasst Grundkenntnisse, Untersuchungsverfahren und Be-handlungstechniken sowie das Kassenantragsseminar. Sie erstreckt sich über insgesamt 5 Jahre und mind. 600 Stunden.  Die Ausbildungsinhalte sind in einer Übersicht im Anhang dargestellt.

Am Institut werden die theoretischen Kenntnisse durch das Curriculum, welches von der LÄK und dem Ministerium für Gesundheit und Soziales anerkannt wurde, vermit-telt. Dies schließt die Verpflichtung zum Selbststudium mit ein.

Praktische Ausbildung

Zur Vermittlung diagnostischer Kenntnisse und Erfahrungen nehmen die Kandidaten bzw. außerordentliche Mitglieder an Erstinterviewseminaren teil. Bis zum Ende der Ausbildung sind insgesamt 20 Erstinterviewberichte zu erstellen.

Am Institut werden 20 Doppelstunden analytische Erstinterview-Seminare angeboten. Dies sollte am Anfang der Ausbildung und vor Beginn der Behandlungsfälle absolviert werden. Mindestens 10 supervidierte Erstinterviews und –berichte sind ebenfalls vor dem Beginn der praktischen Ausbildung zu erstellen.

Es sind mind. 6 Behandlungsfälle mit insgesamt mind. 600 Behandlungsstunden durchzuführen. Darin müssen mind. 1 Kurzzeit- (25 Stunden) und 1 Langzeittherapie (80 Stunden) enthalten sein. Begleitend sind mind. 150 Stunden Supervision, davon mindestens 50 Stunden Einzelsupervision zu absolvieren.

Die Patientenbehandlungen unter Supervision beginnen nach dem erfolgreichen Ab-schluss des Vorkolloquiums. Zur Teilnahme an der praktischen Tätigkeit ist der Ab-schluss einer Berufshaftpflichtversicherung notwendig. Die Zuweisung der Patienten und die Beantragung der Behandlungen erfolgt im Rahmen der Ermächtigung der Institutsambulanz über die Ambulanzleiterin, Frau Dr. Margit Venner. Die Einzel- und Gruppensupervisionen der Behandlungen finden jede 4.-6. Stunde und bei insgesamt mindestens 3 verschiedenen Supervisoren des Institutes statt. Während der Behandlungen sind die Teilnahme an und regelmäßige eigene Fallvorstellungen in den technisch-kasuistischen Seminaren verbindlich.

Prüfungen

Während der Ausbildung absolvieren die Kandidaten bzw. außerordentliche Mitglieder 3 Prüfungen:

  • Vorkolloquium zum Abschluss des 1. Ausbildungsabschnittes als Voraussetzung für den zweiten
  • Abschluss-Colloquium im Institut am Ende der Ausbildung
  • Staatliche Prüfung nach dem Abschluss des Kolloquiums zur staatlichen Anerkennung

Beginn des Theorie-Curriculums

laufend

Teilnehmer der Ausbildung können jederzeit in die curriculäre Ausbildung einsteigen. Die  fehlenden Anfangseinheiten behindern nicht das Verständnis der folgenden Einheiten. Die fehlenden Einheiten können am Schluss (mit Beginn des neuen Zyklus) nachgeholt werden.