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P3 - Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten Vertiefung in tiefenpsychologisch fundierter und psychoanalytischer Psychotherapie (verklammert)
Die Zugangsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie.
Informationen können über
Frau Dipl.-Psych. S. Illek-BarkowskiEichhörnchenweg 16
07749 Jena Tel. 03641/824461
erfragt werden.
Die Bewerbungen erfolgen dann an den Leiter des Ausbildungsausschusses, Herrn Dr. Höhne. Nach Eingang der Bewerbungsgebühr wird dem Bewerber eine Liste der Lehranalytiker zur Auswahl der zwei obligatorischen Zulassungsinterviews sowie ein Rückmeldebogen zugeschickt, um mitzuteilen, bei wem die Interviews durchgeführt werden. Nach Beratung im Ausbildungsausschuss erhält der Bewerber einen Weiterbildungsvertrag als Kandidat des Instituts.
Eine kassenfinanzierte Psychotherapie des Kandidaten muss abgeschlossen sein und wird nicht als Ausbildungseinheit angerechnet.
Ausbildungsdauer: mindestens 5 Jahre
Die Ausbildung gliedert sich in die Bestandteile Lehranalyse, klinische Tätigkeit, Theorie und die supervidierte Patientenbehandlung.
Lehranalyse
Die Lehranalyse ist integrierter Bestandteil der Ausbildung, erstreckt sich möglichst über den gesamten Ausbildungsverlauf und dauert mind. 300 Stunden.
Diese kann über die anerkannten Lehranalytiker des Instituts absolviert werden und ist mit diesen zu vereinbaren.
Klinische Tätigkeit
Die praktische Tätigkeit umfasst 1800 Stunden an Einrichtungen, die den Vorschriften des Psychotherapeutengesetzes entsprechen und durch Kooperationsverträge mit der Ausbildungsstätte verbunden sind. Davon müssen mindestens 1200 Stunden an einer psychiatrisch klinischen Einrichtung und mindestens 600 Stunden an einer psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgungseinrichtung, in der Praxis eines Arztes mit Weiterbildung in Psychotherapie oder eines Psychologischen Psychotherapeuten erbracht werden.
Für die klinisch-praktische Tätigkeit stehen Psychotherapie-Einrichtungen mit Weiter-bildungsermächtigung zur Verfügung, die über die LÄK Thüringen erfragt werden können und über die Ausbilder des Instituts ggf. vermittelt werden.
Theoretische Ausbildung
Die Theorie-Ausbildung umfasst Grundkenntnisse, Untersuchungsverfahren und Behandlungstechniken sowie das Kassenantragsseminar. Sie erstreckt sich über insgesamt 5 Jahre und 600-650 Stunden. Die Ausbildungsinhalte sind in einer Übersicht im Anhang dargestellt.
Am Institut werden die theoretischen Kenntnisse durch das Curriculum, welches von der LÄK und dem Ministerium für Gesundheit und Soziales anerkannt wurde, vermittelt. Dies schließt die Verpflichtung zum Selbststudium mit ein.
Praktische Ausbildung
Zur Vermittlung diagnostischer Kenntnisse und Erfahrungen nehmen die Kandidaten bzw. außerordentlichen Mitglieder an Erstinterviewseminaren teil. Bis zum Ende der Ausbildung sind insgesamt 20 Erstinterviewberichte zu erstellen.
Am Institut werden 20 Doppelstunden analytische Erstinterview-Seminare angeboten. Dies sollte am Anfang der Ausbildung und vor Beginn der Behandlungsfälle absolviert werden. Mindestens 10 supervidierte Erstinterviews und –berichte sind ebenfalls vor dem Beginn der praktischen Ausbildung zu erstellen.
Es sind mind. 10 Behandlungsfälle mit insgesamt mindestens 1000 Behandlungsstunden durchzuführen. Darin enthalten sind:
- mindestens 600 psychoanalytische Behandlungsstunden mit mindestens 150 Stunden Supervision und 4 psychoanalytischen Therapien, davon 2 Langzeittherapien (jeweils 240 Stunden) sowie
- mindestens 400 tiefenpsychologisch-fundierte Behandlungsstunden mit mindestens 100 Stunden Supervision und 4 tiefenpsychologisch-fundierten Therapien, davon mindestens 1 Kurzzeit- (25 Stunden) und 1 Langzeittherapie (80 Stunden)
Zwei der 10 Behandlungsfälle stehen zur freien Auswahl.
Während der praktischen Ausbildung sind 6 anonymisierte Falldarstellungen über eigene Patientenbehandlungen unter Supervision zu erstellen.
Die Patientenbehandlungen unter Supervision beginnen nach dem erfolgreichen Abschluss des Vorkolloquiums. Zur Teilnahme an der praktischen Tätigkeit ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung notwendig. Die Zuweisung der Patienten und die Beantragung der Behandlungen erfolgt im Rahmen der Ermächtigung der Institutsambulanz über die Ambulanzleiterin, Frau Dr. Margit Venner. Die Einzel- und Gruppensupervisionen der Behandlungen finden jede 4.-6. Stunde und bei insgesamt mindestens 3 verschiedenen Supervisoren und Kontrollanalytikern des Institutes statt. Während der Behandlungen sind die Teilnahme an und regelmäßige eigene Fallvorstellungen in den technisch-kasuistischen Seminaren verbindlich.
Prüfungen
Während der Ausbildung absolvieren die Kandidaten bzw. außerordentlichen Mitglieder 3 Prüfungen:
- Vorkolloquium zum Abschluss des 1. Ausbildungsabschnittes als Voraussetzung für den zweiten
- Abschluss-Colloquium im Institut am Ende der Ausbildung
- Staatliche Prüfung nach dem Abschluss des Kolloquiums zur staatlichen Anerkennung
Beginn des Curriculums
laufend
Teilnehmer der Ausbildung können jederzeit in die curriculäre Ausbildung einsteigen. Die fehlenden Anfangseinheiten behindern nicht das Verständnis der folgenden Einheiten. Die fehlenden Einheiten können am Schluss (mit Beginn des neuen Zyklus) nachgeholt werden.
