3. Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Informationen über die Aufnahmemodalitäten

Zulassungsverfahren

Die Zugangsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium der Psychologie (Diplom). Außerdem gibt es zulassungsfähige Abschlüsse in Erziehungswissenschaft, Pädagogik (einschließlich Sozial- und Heilpädagogik) sowie in Sozialarbeit. Die Prüfung und  Bestätigiung der Zulassungsvoraussetzung wird im Einzelfall auf Antrag vom Landesverwaltungsamt Thüringen durchgeführt.  Weitere Zulassungsvoraussetzungen sind für alle Ausbildungskandidaten 2 Eignungsinterviews am Institut. Eine kassenfinanzierte Psychotherapie des Kandidaten muss abgeschlossen sein und wird nicht als Ausbildungseinheit angerechnet.

Rechtliche Grundlage für Ausbildungsgänge ist  das PsychThG und die KJPsychTh-APrV und die PTR.

Informationen können zunächst über

Frau Dr. Karin Wetzel
Tel.: 03641/390056 (nach 19.00 Uhr)

eingeholt werden. Die Bewerbungen erfolgen dann an den Leiter des Ausbildungsausschusses, Herrn Dr. Frank Höhne. Nach Eingang der Bewerbungsgebühr wird dem Bewerber eine Liste der Lehranalytiker zur Auswahl der zwei obligatorischen Zulassungsinterviews sowie ein Rückmeldebogen zugeschickt, um mitzuteilen, bei wem die Interviews durchgeführt werden. Nach Beratung im Ausbildungsausschuss erhält der Bewerber einen Weiterbildungsvertrag als Kandidat des Instituts.

Ausbildungsdauer:  mindestens 5 Jahre 

Die Ausbildung gliedert sich in die Bestandteile Lehrtherapie, klinische Tätigkeit, Theorie und die supervidierte Patientenbehandlung.

Lehrtherapie

Die Lehrtherapie ist integrierter Bestandteil der Ausbildung, erstreckt sich möglichst über den gesamten Ausbildungsverlauf und dauert mind. 150 Stunden.

Diese kann über die anerkannten Lehrtherapeuten des Instituts absolviert werden und ist mit diesen zu vereinbaren.

Klinische Tätigkeit

Die praktische Tätigkeit umfasst 1800 Stunden an Einrichtungen, die den Vorschriften des Psychotherapeutengesetzes entsprechen und durch Kooperationsverträge mit der Ausbildungsstätte verbunden sind. Davon müssen mindestens 1200 Stunden an einer psychiatrisch klinischen Einrichtung und mindestens 600 Stunden an einer psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgungseinrichtung, in der Praxis eines Arztes mit Weiterbildung in Psychotherapie oder eines Kinderarztes mit Weiterbildung Psychotherapie oder eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erbracht werden.

Für die klinisch-praktische Tätigkeit stehen Psychotherapie-Einrichtungen mit Weiter-bildungsermächtigung zur Verfügung und können über die Ausbilder des Instituts ggf. vermittelt werden.

Theoretische Ausbildung

Die Theorie-Ausbildung umfasst Grundkenntnisse, Untersuchungsverfahren und Behandlungstechniken sowie das Kassenantragsseminar. Sie erstreckt sich über insgesamt 5 Jahre und 600-650 Stunden.

Am Institut werden die theoretischen Kenntnisse durch das Curriculum, welches von der LÄK und dem Ministerium für Gesundheit und Soziales anerkannt wurde, vermittelt. Dies schließt die Verpflichtung zum Selbststudium mit ein.

Praktische Ausbildung

Zur Vermittlung diagnostischer Kenntnisse und Erfahrungen nehmen die Kandidaten bzw. außerordentlichen Mitglieder an Erstinterviewseminaren teil. Bis zum Ende der Ausbildung sind insgesamt 20 Erstinterviewberichte zu erstellen.

Am Institut werden 20 Doppelstunden Erstinterview-Seminare angeboten. Dies sollte am Anfang der Ausbildung und vor Beginn der Behandlungsfälle absolviert werden. Mindestens 10 supervidierte Erstinterviews und –berichte sind ebenfalls vor dem Beginn der praktischen Ausbildung zu erstellen.

Es sind mind. 6 Behandlungsfälle mit insgesamt mindestens 600 Behandlungsstunden durchzuführen. Darin enthalten sind:

6 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapien mit insgesamt 600 Stunden (davon mindestens 1 Kurzzeittherapie mit 25 Stunden und 1 Langzeittherapie mit mindestens 70 Stunden (Kinder) und 90 Stunden (Jugendliche). Jede Altersgruppe und jedes Geschlecht sollte behandelt werden. Begleitend erfolgt die Teilnahme an Technisch-kasuistischen Seminaren und Fallvorstellungen.

Die Patientenbehandlungen unter Supervision beginnen nach dem erfolgreichen Abschluss des Vorkolloquiums. Zur Teilnahme an der praktischen Tätigkeit ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung notwendig. Die Zuweisung der Patienten und die Beantragung der Behandlungen erfolgt im Rahmen der Ermächtigung der Institutsambulanz über die Ambulanzleiterin, Frau Dr. Margit Venner. Die Einzel- und Gruppensupervisionen der Behandlungen finden jede 4.-6. Stunde und bei insgesamt mindestens 3 verschiedenen Supervisoren und Kontrolltherapeuten des Institutes statt. Während der Behandlungen sind die Teilnahme an und regelmäßige eigene Fallvorstellungen in den technisch-kasuistischen Seminaren verbindlich.

Prüfungen

Während der Ausbildung absolvieren die Kandidaten bzw. außerordentlichen Mitglieder 3 Prüfungen:

  • Vorkolloquium zum Abschluss des 1. Ausbildungsabschnittes als Voraussetzung für den zweiten
  • Abschluss-Colloquium im Institut am Ende der Ausbildung
  • Staatliche Prüfung nach dem Abschluss des Kolloquiums zur staatlichen Anerkennung

Beginn des Curriculums:

 laufend

Teilnehmer der Ausbildung können jederzeit in die curriculäre Ausbildung einsteigen. Die fehlenden Anfangseinheiten behindern nicht das Verständnis der folgenden Einheiten. Die fehlenden Einheiten können am Schluss (mit Beginn des neuen Zyklus) nachgeholt werden.