Weiterbildung für Fachärzte zum Zusatztitel Psychoanalyse

Zulassungsverfahren

Die Zugangsvoraussetzung ist sowohl ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Medizin als auch eine Facharztanerkennung für alle Gebiete, die mit Patientenbehandlung zu tun haben.

Die Bewerbungen erfolgen dann an den Leiter des Ausbildungsausschusses, Herrn Dr. med. Günter Keyser oder das Sekretariat. Nach Zustimmung des Ausbildungsausschusses und Eingang der notwendigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) erfolgt ein Aufnahmegespräch mit einem Verantwortlichen des Ausbildungsausschusses.

Anschließend erhält der Bewerber einen Aus- bzw. Weiterbildungsvertrag als Kandidat des Instituts.

Eine mögliche vor Weiterbildungsbeginn begonnene eigene kassenfinanzierte Psychotherapie des Kandidaten muss abgeschlossen sein und wird nicht als Weiterbildungseinheit für die Selbsterfahrung anerkannt.

In der Weiterbildungsordnung der LÄK Thüringen sind die Inhalte der Weiterbildung festgelegt und in den Richtlinien veröffentlicht. Zu Ihrer Kenntnis werden sie hier nochmals aufgeführt (kursiv gedruckt) und jeweils dargelegt, welche Inhalte Sie an unserem Institut erwerben können:

Ihr Ansprechpartner im Ausbildungsausschuss für die ärztliche Weiterbildung A1:

Dr. med. Uwe Wutzler

Theorie
  • 240 Stunden in Seminarform einschließlich Fallseminare
  • Epidemiologie, Psychodiagnostik (Testpsychologie)
  • Entwicklungspsychologie, Persönlichkeitslehre, Traumlehre, allgemeine und spezielle Krankheitslehre einschließlich psychiatrischer und psychosomatischer Krankheitsbilder, Untersuchungs- und Behandlungstechnik
  • Indikationsstellung und prognostische Gesichtspunkte verschiedener Behandlungsverfahren ein-schließlich präventive und rehabilitative Aspekte
  • Kulturtheorie und analytische Sozialpsychologie
  • 20 supervidierte und dokumentierte psychoanalytische Untersuchungen mit nachfolgenden Sitzungen zur Beratung oder zur Einleitung der Behandlung
  • kontinuierliche Teilnahme an einem kasuistischen Seminar zur Behandlungstechnik
  • 600 dokumentierte psychoanalytische Behandlungsstunden, darunter 2 Behandlungen von mind. 250 Stunden supervidiert nach jeder vierten Sitzung
  • regelmäßige Teilnahme an einem begleitenden Fallseminar

Am Institut werden die theoretischen Kenntnisse durch das Curriculum, welches von der LÄK und vom Ministerium für Gesundheit und Soziales anerkannt wurde, vermittelt. Dies schließt die Verpflichtung zum Selbststudium nicht aus.

Diagnostische Kenntnisse
  • im Verfahren der Psychoanalyse, dazu gehören
    • psychoanalytisches Erstinterview und tiefenpsychologische biographische Anamnese
    • analytische Psychotherapie (Analyse von Übertragung, Gegenübertragung und des Widerstandes unter Nutzung regressiver Prozesse)

Am Institut wird regelmässig das analytisches Erstinterview-Seminar angeboten. Dies sollte am Anfang der Ausbildung und vor Beginn der Behandlungsfälle absolviert werden.

Die Kenntnisse der Analyse von Übertragung, Gegenübertragung und Widerstand unter Nutzung regressiver Prozesse werden vollständig vermittelt, ebenso werden Diagnostik und Differentialdiagnostik zur Abgrenzung von Psychosen, Neurosen und körperlich begründbaren Psychosen vermittelt. Das gleiche gilt für die allgemeine und spezielle Psychopathologie.
Die psychiatrische Anamnese, Befunderhebung sowie Klassifikation psychiatrischer Erkrankungen bei 60 Patienten wird in Form psychiatrischer Fallvorstellungen, vermittelt über das Institut, ermöglicht, sofern sich diese Weiterbildungseinheit nicht durch die bereits absolvierte Facharztweiterbildung erübrigt.

Therapie

Verfahren der Psychoanalyse sind:

  • psychoanalytische Kurz- und Fokaltherapie u. psychoanalytische Langzeittherapie
  • psychoanalytische Gruppen-, Paar- und Familientherapie

Die Ausbildungsteilnehmer müssen folgende Behandlungen absolvieren:

  • psychoanalytische Behandlung, dazu gehören:
    • 20 kontinuierlich supervidierte und dokumentierte Untersuchungen mit nachfolgenden Sit-zungen zur Beratung oder zur Einleitung der Behandlung sowie der Teilnahme an einem Fallseminar zur Untersuchungstechnik
    • 600 kontinuierlich supervidierte und dokumentierte Behandlungsstunden, davon zwei psychoanalytische Behandlungen von 250 Stunden einschließlich der Teilnahme an einem begleitenden Fallseminar. Eine Behandlung muss abgeschlossen sein.

Am Institut werden die erforderlichen Kenntnisse über Vorlesungen und technisch-kasuistische Seminare vollständig angeboten. Vertiefte praktische Kenntnisse und Erfahrungen mit Gruppen-, Paar- und Familientherapie sollten über entsprechende Weiterbildungsangebote selbstständig organisiert werden.

Die Patienten für die Diagnostik und Behandlung können über die Supervisoren vermittelt werden. Die Abrechnung erfolgt über die Institutsambulanz, Leiterin: Frau Dipl.-Psych. Evelyn Daniel. Die Supervision der Behandlungsfälle erfolgt durch die Lehranalytiker/Lehrtherapeuten des Instituts.

Während der Patientenbehandlung über die Institutsambulanz sind die Teilnahme an und regelmässige eigene Fallvorstellungen in den technisch-kasuistischen Seminaren verbindlich.

Prüfungen

Vor Beginn der Patientenbehandlungen wird das Vorkolloquium abgelegt werden (dies ist ein Prüfungsgespräch im Institut mit Mitgliedern des Ausbildungsausschusses).
Die Abschluss-Prüfung wird durch die Landesärztekammer Thüringen abgenommen.

Für die DGPT-anerkannte Weiterbildung sind insgesamt 300 Stunden Selbsterfahrung und ein Abschlußkolloquium (Fallvorstellung) am Institut empfehlenswert.

Beginn des Theorie-Curriculums

Teilnehmer der Weiterbildung können jederzeit in die curriculäre Weiterbildung einsteigen. Die Weiterbildungen finden in der Regel in den Räumen der Landesärztekammer Jena-Maua statt.

Beispielrechnung Weiterbildung A1
Hier finden eine Beispielrechnung zur Weiterbildung für Fachärzte zum Zusatztitel: Psychoanalyse.

Download Beispielrechnung A1

Diese Rechnung basiert auf der geltendenden Gebührenordnungen des IPPJ und der LÄK Thüringen.