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K1 und Informationen über die Aufnahmemodalitäten
Hinweis: Der Ausbildungsgang für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten entspricht dem Ausbildungsgang K1 für Psychologen.
Eine Kurzübersicht über diesen Ausbildungsgang finden Sie im Downloadbereich (Auf einen Blick - K1).
Zulassungsverfahren
Die Zugangsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium der Psychologie (Diplom, Master). Außerdem gibt es zulassungsfähige Abschlüsse in Erziehungswissenschaft, Pädagogik (einschließlich Sozial- und Heilpädagogik) sowie in Sozialarbeit. Die Prüfung und Bestätigung der Zulassungsvoraussetzung wird auf Antrag vom Landesverwaltungsamt Thüringen durchgeführt.
Rechtliche Grundlage für Ausbildungsgänge ist das PsychThG und die KJPsychTh-APrV und die PTR sowie die PTV.
Detaillierte Informationen finden Sie in Kürze auch in unserem Heft zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zum Herunterladen.
Die Bewerbungen erfolgen an den Leiter des Ausbildungsausschusses, Herrn Dr. med. Keyser oder an das Sekretariat. Nach Eingang der notwendigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) erfolgt ein Aufnahmegespräch mit einem Verantwortlichen des Ausbildungsausschusses. Der Ausbildungsausschuss des IPPJ entscheidet über die Zulassung des Bewerbers. Anschließend erhält der Bewerber einen Ausbildungsvertrag als Kandidat des Instituts.
Eine mögliche vor Ausbildungsbeginn begonnene eigene kassenfinanzierte Psychotherapie des Kandidaten muss abgeschlossen sein und wird nicht als Ausbildungseinheit für die Selbsterfahrung anerkannt.
Ihr Ansprechpartner im Ausbildungsausschuss des IPPJ:
Dipl.-Soz.päd. (FH) Dörte Mund
ausbildung-mund@ippj.de
Die Ausbildung gliedert sich in die Bestandteile Selbsterfahrung (Lehrtherapie), praktische/ klinische Tätigkeit, theoretische Ausbildung und die praktische Ausbildung (supervidierte Patientenbehandlung).
Selbsterfahrung (Lehrtherapie)
Diese ist integrierter Bestandteil der Ausbildung, erstreckt sich möglichst über den gesamten Ausbildungsverlauf und dauert mind. 150 Stunden. (Frequenz einmal wöchentlich). Die Einzelselbsterfahrung kann über die anerkannten Lehrtherapeuten des Institutes absolviert werden und ist mit diesen zu vereinbaren.
Praktische/ klinische Tätigkeit
Die praktische/ klinische Tätigkeit umfasst mindestens 1.800 Stunden an klinischen Einrichtungen, die den Vorschriften des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) entsprechen und durch Kooperationsverträge mit der Ausbildungsstätte, dem IPPJ, verbunden sind.
Davon müssen mindestens 1.200 Stunden an einer kinder- und jugendpsychiatrischen klinischen
Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung
für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie zugelassen ist oder die von
der nach § 10 Abs. 4 Psychotherapeutengesetz zuständigen Behörde als gleichwertige
Einrichtung zugelassen wird, erbracht werden und
mindestens 600 Stunden an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten
Einrichtung, die der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung von
Kindern und Jugendlichen dient, in der Praxis eines Arztes mit einer ärztlichen
Weiterbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie oder eines Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten erbracht werden.
Für die praktisch/ klinische Tätigkeit stehen Psychotherapie-Einrichtungen mit Weiterbildungsermächtigung zur Verfügung, die über die LÄK Thüringen erfragt werden können und über den Ausbildungsausschuss des IPPJ ggf. vermittelt werden.
Zur Vermittlung diagnostischer Kenntnisse und Erfahrungen nehmen die Kandidaten an Erstinterviewseminaren teil. Bis zum Ende der Ausbildung sind insgesamt 20 Erstinterviewberichte zu erstellen.
Am Institut wird das Erstinterviewseminar regelmäßig und in ausreichender Anzahl angeboten. Dies ist am Anfang der Ausbildung, vor Beginn der Behandlungsfälle, zu absolvieren. Mindestens 10 supervidierte Erstinterviewberichte sind ebenfalls vor dem Beginn der praktischen Ausbildung zu erstellen.
Die Patientenbehandlungen unter Supervision beginnen nach dem erfolgreichen Abschluss des Vorkolloquiums. Zur Teilnahme an der praktischen Tätigkeit ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung notwendig.
Insgesamt müssen bis zum Abschluss der Ausbildung mindestens 6 Behandlungen mit einer Gesamtzahl von mindestens 600 Behandlungsstunden (maximal jedoch 800 Behandlungsstunden gemäß Vertrag mit den Krankenkassen) in unterschiedlichen Settings nachgewiesen werden. Es müssen mindestens je eine Lang- und eine Kurzzeittherapie unter regelmäßiger Supervision durchgeführt werden. Dabei sollten verschiedene Altersgruppen (Kinder/Jugendliche) behandelt werden.
Begleitend sind mind. 150 Stunden Supervision, davon mindestens 50 Stunden Einzelsupervision zu absolvieren. Die Einzel- und Gruppensupervisionen der Behandlungen finden jede 4. Stunde und bei insgesamt mindestens 3 verschiedenen Supervisoren des Institutes statt. Während der Behandlungen sind die Teilnahme an und regelmäßige eigene Fallvorstellungen in den technisch-kasuistischen Seminaren (TKS) verbindlich.
Die Zuweisung der Patienten und die Beantragung der Behandlungen erfolgt im Rahmen der Ermächtigung der Institutsambulanz über die Ambulanzleiterin, Frau Dipl.-Psych. Evelyn Daniel.
Prüfungen
Während der Ausbildung absolvieren die Kandidaten 3 Prüfungen:
- Vorkolloquium zum Abschluss des ersten Ausbildungsabschnittes
als Voraussetzung für den zweiten Ausbildungasabschnitt - Abschluss-Kolloquium im Institut am Ende der Ausbildung
- Staatliche Prüfung (schriftlich/ mündlich) zur staatlichen Anerkennung (Approbation)
Beginn des Curriculums
Eine KJP-Ausbildung beginnt, wenn sich mindestens 6 Interessierte anmelden.
Die Vermittlung der Grundkenntnisse (Theoretische Ausbildung Teil A), 202 Stunden, erfolgt in Kooperation mit dem IPT Leipzig, in Leipzig.
Die vertieften Kenntnisse (Theoretische Ausbildung Teil B), 448 Stunden, werden in Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer Thüringen in Jena-Maua sowie direkt am IPPJ, Fischergasse 2 in Jena, vermittelt.
Die Vermittlung der Grundkenntnisse (Theoretische Ausbildung Teil A), 202 Stunden, erfolgt in Kooperation mit dem IPT Leipzig, in Leipzig.
Die vertieften Kenntnisse (Theoretische Ausbildung Teil B), 448 Stunden, werden in Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer Thüringen in Jena-Maua sowie direkt am IPPJ, Fischergasse 2 in Jena, vermittelt.
Über das Institut werden die theoretischen Kenntnisse durch das Curriculum, welches von der LÄK und dem Ministerium für Gesundheit und Soziales anerkannt wurde, vermittelt. Dies schließt die Verpflichtung zum Selbststudium mit ein.