Voraussetzung für die Ausbildung von Psycholog*innen ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie. Die Ausbildungszeit beträgt mindestens 5 Jahre.

Die Prüfung und Bestätigiung der Zulassungsvoraussetzung wird im Einzelfall auf Antrag vom Landesverwaltungsamt Thüringen durchgeführt.

Rechtliche Grundlagen für Ausbildungsgänge sind das PsychThG und die PsychTh-APrV bzw. KJPsychTh-APrV und die PTR sowie die PTV.

Die Bewerbungen erfolgen an den Leiter des Ausbildungsausschusses, Herrn Dr. med. Keyser oder an das Sekretariat. Nach Eingang der notwendigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) erfolgt ein Aufnahmegespräch mit einem Verantwortlichen des Ausbildungsausschusses. Der Ausbildungsausschuss des IPPJ entscheidet über die Zulassung des Bewerbers. Anschließend erhält der Bewerber einen Ausbildungsvertrag als Kandidat des Instituts.

Eine mögliche vor Ausbildungsbeginn begonnene eigene kassenfinanzierte Psychotherapie der Kandidat:innen muss abgeschlossen sein und wird nicht als Ausbildungseinheit für die Selbsterfahrung anerkannt.

Allgemeine Informationen über die Ausbildungsgänge P1 - P3 können  erfragt werden:

Im Sekretariat des IPPJ

sekretariat@ippj.de - Tel.: 03641/609929

 

Ausbildungskanditat als Ansprechpartner (Tutor)

Stefan Milleck

kandidatensprecher@ippj.de

Das Institut bietet vier vollständige Ausbildungswege und eine Qualifikation an: