Voraussetzung für die Ausbildung von Psycholog*innen ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie. Die Ausbildungszeit beträgt mindestens 5 Jahre.
Die Prüfung und Bestätigiung der Zulassungsvoraussetzung wird im Einzelfall auf Antrag vom Landesverwaltungsamt Thüringen durchgeführt.
Rechtliche Grundlagen für Ausbildungsgänge sind das PsychThG und die PsychTh-APrV bzw. KJPsychTh-APrV und die PTR sowie die PTV.
Die Bewerbungen erfolgen an die Leiterin des Ausbildungsausschusses, Frau Susanne Hübler oder an die Leiterin der Geschäftsstelle, Frau Kolkka.
Nach Eingang der notwendigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) erfolgt ein Aufnahmegespräch mit einem Verantwortlichen des Ausbildungsausschusses. Der Ausbildungsausschuss des IPPJ entscheidet über die Zulassung des Bewerbers. Anschließend erhält der Bewerber einen Ausbildungsvertrag als Kandidat des Instituts.
Entscheidet sich der/die Bewerberin nach bereits erfolgtem Aufnahmegespräch gegen die Ausbildung, stellen wir 112 € in Rechnung.
Eine mögliche vor Ausbildungsbeginn begonnene eigene kassenfinanzierte Psychotherapie der Kandidat*innen muss abgeschlossen sein und wird nicht als Ausbildungseinheit für die Selbsterfahrung anerkannt.
Allgemeine Informationen über die Ausbildungsgänge P1 - P3 können erfragt werden:
Im Sekretariat des IPPJ
sekretariat@ippj.de - Tel.: 03641/609929
Ausbildungskanditatinnen als Ansprechpartnerinnen (Tutorin)
Julika Skrobacz und Katja Held (Vertretung)
kandidatensprecher@ippj.de