Ausbildung für Psychologische Psychotherapeuten Vertiefung in analytischer Psychotherapie

Die Zugangsvoraussetzung ist eine Approbation als Psychologischer Psychotherapeut, Vertiefung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie.

Die Bewerbungen erfolgen an den Leiter des Ausbildungsausschusses, Herrn Dr. med. Keyser oder an das Sekretariat. Nach Eingang der notwendigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) erfolgt ein Aufnahmegespräch mit einem Verantwortlichen des Ausbildungsausschusses. Der Ausbildungsausschuss des IPPJ entscheidet über die Zulassung des Bewerbers. Anschließend erhält der Bewerber einen Ausbildungsvertrag als Kandidat des Instituts.

Eine mögliche vor Ausbildungsbeginn begonnene eigene kassenfinanzierte Psychotherapie des Kandidaten muss abgeschlossen sein und wird nicht als Ausbildungseinheit für die Selbsterfahrung anerkannt.

 

Ihr Ansprechpartner im Ausbildungsausschuss des IPPJ:

Dr. med. Günter Keyser

Telefon: 03 60 20 - 72 95 3
Fax: 03 60 20 - 72 90 8

 

Ausbildungsdauer

mindestens 3 - 5 Jahre


Die Ausbildung gliedert sich in die Bestandteile Selbsterfahrung (Lehranalyse), theoretische Ausbildung und die praktische Ausbildung (supervidierte Patientenbehandlung). 

Selbsterfahrung (Lehranalyse)

Diese ist integrierter Bestandteil der Ausbildung, erstreckt sich möglichst über den gesamten Ausbildungsverlauf und dauert mind. 250 Stunden (Frequenz dreimal wöchentlich im Liegen). Die Einzelselbsterfahrung kann über die anerkannten Lehranalytiker/Lehrtherapeuten des Institutes absolviert werden und ist mit diesen zu vereinbaren.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung (u.a. einzelne Bestandteile des Curriculums) richtet sich auf die Vermittlung psychoanalytischer Kenntnisse, Behandlungstechniken und Untersuchungsmethoden sowie spezieller Seminare.

Der Umfang der theoretischen Ausbildung wird mit jedem Bewerber individuell entsprechend seiner Vorkenntnisse vereinbart.

Beginn des Curriculums

laufend

Teilnehmer der Ausbildung können jederzeit in die curriculäre Ausbildung einsteigen.

 

Die vertieften Kenntnisse (Theoretische Ausbildung Teil B) werden in Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer Thüringen in Jena-Maua sowie direkt am IPPJ, Fischergasse 2 in Jena, vermittelt.

Praktische Ausbildung (supervidierte Patientenbehandlung)

Zur Vermittlung diagnostischer Kenntnisse und Erfahrungen nehmen die Kandidaten an Erstinterviewseminaren teil. Bis zum Ende der Ausbildung sind insgesamt 20 Erstinterviewberichte zu erstellen.

Am Institut wird das Erstinterviewseminar regelmäßig und in ausreichender Anzahl angeboten. Dies sollte am Anfang der Ausbildung und vor Beginn der Behandlungsfälle absolviert werden. Mindestens 10 supervidierte Erstinterviews und -berichte sind ebenfalls vor dem Beginn der praktischen Ausbildung zu erstellen.

Zur Teilnahme an der praktischen Tätigkeit ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung notwendig.

Insgesamt müssen bis zum Abschluss der Ausbildung mindestens 600 Behandlungsstunden (maximal jedoch 800 Behandlungsstunden gemäß Vertrag mit den Krankenkassen) in unterschiedlichen Settings nachgewiesen werden. Darin müssen mindestens zwei Langzeitbehandlungen mit mindestens jeweils 250 Behandlungsstunden in Einzeltherapie  abgeschlossen sein.

Begleitend sind mind. 150 Stunden Supervision, davon mindestens 50 Stunden Einzelsupervision zu absolvieren. Die Einzel- und Gruppensupervisionen der Behandlungen finden jede 4.  Stunde und bei insgesamt mindestens 3 verschiedenen Supervisoren des Institutes statt. Während der Behandlungen sind die Teilnahme an und regelmäßige eigene Fallvorstellungen in den technisch-kasuistischen Seminaren (TKS) verbindlich.

Die Zuweisung der Patienten und die Beantragung der Behandlungen erfolgt im Rahmen der Ermächtigung der Institutsambulanz über die Amblanzleiterin, Frau Dr. Elisabeth Müller.

 

Prüfungen

Nach der Ausbildung absolvieren die Kandidaten  1 Prüfung:

Abschluss-Kolloquium im Institut