Voraussetzung für die Weiterbildung von Ärzten ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Medizin. Die Weiterbildungszeit beträgt in der Regel 5 Jahre.

Rechtliche Grundlage ist geltende Weiterbildungsordnung der LÄK Thüringen.

Der Antrag auf Zulassung zur Weiterbildung ist an den Leiter des Ausbildungsausschusses, Herrn Dr. med. Keyser oder das Sekretariat zu stellen.

Die Bewerbungen erfolgen an die Leiterin des Ausbildungsausschusses, Frau Susanne Hübler oder an die Leiterin der Geschäftsstelle, Frau Kolkka, zu richten. Nach Zustimmung des Ausbildungsausschusses und Eingang der notwendigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) erfolgt ein Aufnahmegespräch mit einem Verantwortlichen des Ausbildungsausschusses.

Anschließend erhält der Bewerber einen Weiterbildungsvertrag als Kandidat des Instituts. Weitere Einzelheiten sind der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Institutes zu entnehmen.

Entscheidet sich der/die Bewerberin nach bereits erfolgtem Aufnahmegespräch gegen die Weiterbildung, stellen wir 112 € in Rechnung.

Ihr Ansprechpartner im IPPJ für die ärztlichen Weiterbildungen:

Dr. med. Uwe Wutzler

ausbildung-wutzler@ippj.de

Für Ärzte werden fünf Weiterbildungen angeboten